Thu, 03. April 2025
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Blaulichtreport

Die folgenden Pressemeldungen wurden uns freundlicherweise von den Pressestellen der Polizeiinspektionen, den Leitstellen der Feuerwehr und Rettungskräfte sowie dem Hauptzollamt zur Verfügung gestellt. 

Ebenso findet Ihr hier die aktuellen Verkehrsmeldungen aus dem Saarland.

Nicht nur zur Weihnachtszeit

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Denn werden der heiß ersehnte Sneaker oder das neueste Smartphone bei einem Onlinehändler in einem Drittland bestellt, fallen möglicherweise bei der Einfuhr zusätzliche Zölle und Einfuhrumsatzsteuer an. Bei verbrauchersteuerpflichtigen Waren, wie z.B. Alkohol oder Tabak, kann es sogar sein, dass ggf. noch Verbrauchsteuern bezahlt werden müssen. Waren, die sich in Post- und Kuriersendungen befinden, können aber auch Verboten und Beschränkungen unterliegen, die eine Abfertigung erst gar nicht erlauben.

Für Postsendungen aus einem Drittland gelten folgende Bestimmungen:

Warenwert bis 150 Euro: Die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe des regulären Steuersatzes von 19 % bzw. des ermäßigten Steuersatzes von 7 % beispielsweise bei Büchern oder Lebensmitteln und gegebenenfalls Verbrauchsteuern werden erhoben.

Warenwert über 150 Euro: Neben der Einfuhrumsatzsteuer fallen auch der warenabhängige Zoll und gegebenenfalls die Verbrauchsteuern an.

Ausnahmen gelten für Geschenksendungen von Privatpersonen an Privatpersonen. Diese sind bis zu einem Wert von 45 Euro zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei. Kostenlose Sendungen von Unternehmen gelten nicht als Geschenksendungen. Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren gelten Mengenbeschränkungen, z.B. 50 Stück Zigaretten.

In der Regel erledigt der Beförderer (Post-, Kurier- oder Expressdienstleister) die Zollformalitäten bereits bei Ankunft der Sendung in den Paketzentren und tritt dabei auch für die fälligen Einfuhrabgaben in Vorleistung. Online-Besteller sollten hier beachten, dass die Beförderungsunternehmen grundsätzlich eine gesonderte Servicepauschale für die Anmeldung beim Zoll und Vorauszahlung der Einfuhrabgaben erheben. Informationen hierzu sollten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beförderers oder Verkäufers enthalten sein. Diese Servicepauschale der Beförderer ist keine Einfuhrabgabe des Zolls.

Wenn bei Sendungen, die die Deutsche Post AG im Rahmen des Weltpostvertrages befördert, notwendige Angaben für die Zollabwicklung fehlen oder unvollständig sind, wird sich die Deutsche Post AG grundsätzlich an den Empfänger wenden, um Fragen zur Zollanmeldung (z. B. Wert der Sendung, genaue Warenbeschreibung) zu klären. Andernfalls wird die Postsendung an das für den Empfänger zuständige Zollamt weitergeleitet. In diesen Fällen wird der Empfänger per Benachrichtigungsschreiben der Deutschen Post AG informiert und muss sich persönlich um die Zollabwicklung kümmern. Hierbei besteht die Möglichkeit, die Sendung mithilfe der "Internetanmeldung für Post- und Kurierdienstsendungen" (IPK) elektronisch von zu Hause aus selber für die Zollabfertigung anzumelden - dies kann Zeit und Wege sparen! Der Zugang zu dieser Online- Anwendung IPK befindet sich im Zoll-Portal (www.zoll-portal.de) bei der Dienstleistung zum "Grenzüberschreitenden Warenverkehr".

Häufig beinhalten die Sendungen auch Produkte, die Verbraucherinnen und Verbraucher schaden können. Bekleidung unter falschem Firmenlogo aber auch technische Geräte, die nicht den Sicherheitsstandards entsprechen, müssen vom ZOLL gerade zur Weihnachtszeit aus dem Verkehr gezogen werden.

"Vermeintlich günstige Markenprodukte können sich da schnell als Fehlinvestition entpuppen, wenn diese gefälscht sind", so Nicole Hübner Pressesprecherin des Hauptzollamts Saarbrücken. "Die Waren werden sichergestellt und vernichtet, das Geld ist in der Regel weg. Außerdem erwarten den Paketempfänger ggf. Schadensersatzforderungen der Markenunternehmen oder sogar strafrechtliche Folgen."

Die Einfuhr von Lebensmitteln, die zum eigenen Ge- oder Verbrauch des Empfängers bestimmt sind, ist - auch im Fall von privaten Geschenksendungen - grundsätzlich zulässig. Jedoch kann die Einfuhr bestimmter Lebensmittel nach Deutschland aus Gründen des Gesundheitsschutzes beschränkt oder sogar generell verboten sein.

Außerdem ist zu beachten, dass für die Einfuhr von Waren, die aus artengeschützten Tieren oder Pflanzen hergestellt wurden, Genehmigungen (CITES-Dokumente) erforderlich sind, beispielsweise für die Einfuhr von Kaviar vom Stör oder für Erzeugnisse aus dem Leder geschützter Tierarten (Python, Krokodil o.ä.). Liegen die erforderlichen Dokumente nicht vor, werden die Waren beschlagnahmt.

Für Postsendungen aus anderen Mitgliedstaaten der EU gelten folgende Bestimmungen:

Postsendungen aus anderen Mitgliedstaaten der EU können im Regelfall ohne Zollformalitäten empfangen werden. Wer allerdings verbrauchsteuerpflichtige Waren, wie z.B. Alkohol oder Tabak aus einem anderen EU-Staat bestellt, muss unter Umständen Steuern entrichten. Darüber hinaus sind auch hier bestimmte Einfuhrverbote zu beachten.

So müssen z.B. im Internet bestellte Tabakwaren sowie E-Liquids für E-Zigaretten oder Einweg-E-Zigaretten unabhängig vom Warenwert mit einem gültigen deutschen Steuerzeichen versehen sein. Zusätzlich müssen die Bestimmungen zur Angabe von Inhaltsstoffen, zur Verpackung und Kennzeichnung (z.B. Warnhinweis in deutscher Sprache, Schockbild, Beipackzettel in deutscher Sprache) erfüllt sein, damit eine Einfuhr möglich ist. Die Einfuhr von Snus (Tabak zum oralen Gebrauch) ist generell verboten.

Wer also zu Weihnachten ganz entspannt schenken möchte, macht sich rechtzeitig schlau unter zoll.de bzw. nutzt den dort zur Verfügung gestellten Chatbot "TinA".

Kurzfristige und kurzzeitige Vollsperrung
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Zur Durchführung von Bauarbeiten im Zuge des Glasfaserausbaus wird es zwischen dem 18. November 2024 und dem 6. Dezember 2024 kurzfristig und kurzzeitig zur Vollsperrung im Bereich der Straße „Hirtenberg 2 “, „Hirtenberg 6“ und „Hirtenberg 10“ in Aschbach kommen, weil zum Teil in offener Bauweise gearbeitet wird. Die Durchfahrt für Feuerwehr und Rettungsdienst ist gewährleistet. 

Die Anwohner werden über den genauen Termin von der bauausführenden Firma Selectra FttH GmbH informiert.

Sperrungen im Rahmen der Sanierung der Rosseltalbrücke
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Am kommenden Wochenende kommt es im Rahmen der Sanierungsarbeiten an der Rosseltalbrücke zu Vollsperrungen. Zunächst wird von Freitag, den 22.11.2024 bis zum Samstag, den 23.11.2024 von 20:00 bis 06:00 Uhr die A 620 in Fahrtrichtung Saarbrücken voll gesperrt. Die ausgeschilderte Umleitung verläuft über die L 387, L 271, L 165 und Freiherr-vom-Stein-Straße. Von Samstag, den 23.11.2024 bis zum Sonntag, den 24.11.2024 von 20:00 bis 06:00 Uhr wird dann die A 620 in Fahrtrichtung Luxemburg vollgesperrt. Die Umleitung verläuft über die L 136, Freiherr-vom-Stein-Straße, L 271, L 165 und L 387.
 

Saarbrücker ZOLL kontrolliert Fahrer*innen
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68 Zöllner*innen kontrollierten - teilweise gemeinsam mit der Polizei, Bundespolizei, BALM (Bundesamt für Logistik und Mobilität) und SAM (Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH) - 208 Arbeitnehmer*innen im gesamten Bezirk des Hauptzollamts Saarbrücken, dessen Geschäftsbereich sich über das Saarland und die Südwestpfalz erstreckt. "Die Einsatzkräfte kontrollierten neben der Einhaltung des Mindestlohns die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern", so Karin Schmidt, Pressesprecherin vom Hauptzollamt Saarbrücken.

In 22 Fällen ergaben sich Anhaltspunkte auf weitere Verstöße, wie zum Beispiel der Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, der Nichtzahlung des gesetzlichen Mindestlohns sowie des unrechtmäßigen Sozialleistungsbezugs. An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer*innen mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.

Zusatzinformation:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit feiert 2024 bundesweit ihr 20-jähriges Bestehen. Im Jahr 2004 wurden die Zuständigkeiten im Bereich Bekämpfung von Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung der damaligen Arbeitsmarktinspektion der Bundesagentur für Arbeit und des ZOLLs in der Finanzkontrolle Schwarzarbeit gebündelt. Die rechtliche Grundlage bildet das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG). Mit ihrem Einsatz sorgen die Zöllner*innen für faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen und tragen erheblich zum Schutz der Arbeitnehmer bei, indem sie für die gerechte und korrekte Abführung von Abgaben sorgen.

Matratzen in Saarbrücken angezündetPolizei sucht Zeugen
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<p><em><a href="https://www.presseportal.de/regional/Saarbr%FCcken">Saarbrücken</a&gt; (ots)</em></p>

<p>Saarbrücken. Nachdem Unbekannte in der Nacht zum vergangenen Samstag (13.04.2024) zwei an eine Hausfassade angelehnte Matratzen in Brand gesteckt hatten, setzt die saarländische Polizei auf die Mithilfe der Bevölkerung.</p>

<p>Gegen ein Uhr am Samstag (13.04.2024) bemerkten Passanten in der Großherzog-Friedrich-Straße in Saarbrücken zwei brennende Matratzen, die an die Fassade des Anwesens Nr. 103 angelehnt waren. Zwar konnten die alarmierten und kurze Zeit später an der Örtlichkeit eintreffenden Einsatzkräfte der Polizei das Feuer, gemeinsam mit den Brandentdeckern, schnell löschen. Dennoch entstand ein Schaden an der Hausfassade in Höhe von etwa 20.000 Euro. Die Feuerwehr führte eine Nachkontrolle durch und belüftete das Anwesen.</p>

<p>Nach Feststellung der Brandermittler des Landespolizeipräsidiums wurden die zur Entsorgung bereitgestellten Matratzen vorsätzlich entzündet. Sachdienliche Hinweise können unter der Rufnummer 0681/962-2133 an den Kriminaldauerdienst gerichtet werden. Alternativ steht für Hinweise auch unsere Onlinewache unter <a target="_blank" rel="noreferrer noopener" href="https://www.polizei.saarland.de">www.polizei.saarland.de</a&gt; zur Verfügung.</p>

<p>Die Ermittlungen wegen des Verdachts einer schweren Brandstiftung dauern an.</p>

Verkehrsunfall mit schwer verletztem Motorradfahrer
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<p><em><a href="https://www.presseportal.de/regional/L%20140%20Sprengen-Obersalbach-Kur… 140 Sprengen-Obersalbach-Kurhof</a> (ots)</em></p>

<p>Der Unfallbeteiligte, männlich, 70 Jahre, wohnhaft in Saarwellingen befährt mit seinem Pkw Skoda Kodiaq samt Anhänger am 14.04.2024, gegen 16:25 Uhr, die Verlängerung der Saarlouiser Straße aus Richtung Köllerbach kommend in Fahrtrichtung L 140.Der Motorradfahrer, männlich, 18 Jahre, wohnhaft in Völklingen befährt mit seinem Motorrad KTM EXE 300, die L 140 aus Richtung Schwalbach-Elm kommend in Fahrtrichtung Reisbach. Der Pkw-Führer bog von der Saarlouiser Straße nach rechts auf die L 140 ein, ohne hierbei die Vorfahrt des Motorradfahrers zu beachten. Im Einmündungsbereich der L 140 kommt es zur Kollision zwischen dem Motorrad und der hinteren linken Ecke des Pkw. Der Pkw wird durch die Kollision hinten links beschädigt, war jedoch noch fahrbereit. Die Schadenshöhe ist noch nicht bekannt. Das Motorrad rutscht nach der Kollision seitlich auf die Gegenfahrbahn und kollidiert mit einem entgegenkommenden Pkw, Skoda Scala, der von einer 32-jährigen Frau aus Wadgassen geführt wird. Die Fahrerin bremste ihren Pkw vor der Kollision noch bis zum Stillstand ab. An dem Pkw entstand nach derzeitigem Kenntnisstand kein Sachschaden. Der Motorradfahrer wird bei dem Verkehrsunfall schwer verletzt und mittels Rettungswagen in ein Krankenhaus nach Saarbrücken eingeliefert. Lebensgefahr besteht nicht. Das Motorrad war nicht mehr fahrbereit und wurde bei dem Verkehrsunfall stark beschädigt. Über die genaue Schadenshöhe können noch keine Angaben gemacht werden. Die L 140 wurde für die Dauer der Verkehrsunfallaufnahme ca. 45 Minuten voll gesperrt.</p>

Geschwindigkeitskontrollen im Saarland Ankündigung der Kontrollörtlichkeiten und -zeiten für die 17. KW 2024
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<p><em><a href="https://www.presseportal.de/regional/Saarbr%FCcken">Saarbrücken</a&gt; (ots)</em></p>

<p>Saarbrücken. In der Zeit von Montag, 22.04.2024 bis Sonntag, 28.04.2024 werden durch die saarländische Polizei an nachfolgend aufgeführten Örtlichkeiten Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.</p>

<p>Montag, 22.04.2024</p>

<pre class="wp-block-preformatted"> - BAB 620 zwischen AD Saarbrücken und AD Saarlouis
- B 423 Homburg
- L112 zwischen Merchweiler und Elversberg</pre>

<p>Dienstag, 23.04.2024</p>

<pre class="wp-block-preformatted"> - Niederwürzbach
- L 170 Rehlingen
- BAB 6 zwischen AD Saarbrücken und Landesgrenze Rheinland-Pfalz</pre>

<p>Mittwoch, 24.04.2024</p>

<pre class="wp-block-preformatted"> - L 108 Ensheim
- B 268 Lebach
- BAB 8 zwischen AS Heusweiler und AK Neunkirchen</pre>

<p>Donnerstag, 25.04.2024</p>

<pre class="wp-block-preformatted"> - BAB 623 zwischen AD Friedrichsthal und Saarbrücken-Ludwigsberg
- L 262 Quierschied
- B 51 zwischen Saarbrücken und Kleinblittersdorf</pre>

<p>Freitag, 26.04.2024</p>

<pre class="wp-block-preformatted"> - BAB 8 zwischen AS Merzig und Landesgrenze Luxemburg
- L 174 Merzig
- L 158 Losheim</pre>

<p>Samstag, 27.04.2024</p>

<pre class="wp-block-preformatted"> - B 41 zwischen Ottweiler und Neunkirchen
- B 268 zwischen Wadern - Nunkirchen und der Landesgrenze zu
Rheinland - Pfalz</pre>

<p>Sonntag, 28.04.2024</p>

<pre class="wp-block-preformatted"> - Mandelbachtal
- B 51 zwischen Saarhölzbach und Merzig</pre>

<p>Hinweis:</p>

<p>Bei den angekündigten Messstellen handelt es sich um Unfallörtlichkeiten, die nach Unfallhäufung, Unfallfolgen und Unfallursachen ausgewählt wurden.</p>

<p>Über die angekündigten Kontrollen hinaus sind weitere Geschwindigkeitskontrollen möglich. Aus einsatztechnischen Gründen können auch angekündigte Kontrollen entfallen.</p>

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