Tue, 26. November 2024
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Blaulichtreport

Verkehrsunfall mit Flucht in Bachem

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<p><em>Landkreis Merzig-Wadern (ots)</em></p>

<p>Am Samstag, den 10.09.2022, kam es um 00:06 Uhr in der Provinzialstraße in Losheim am See (Bachem) zu einem Verkehrsunfall, bei welchem der Fahrzeugführer eines VW Golf auf die Gegenfahrspur geriet und mit einem am Fahrbahnrand geparkten Dacia kollidierte. Die Halterin des geparkten Fahrzeuges wurde auf das Unfallgeschehen aufmerksam und alarmierte die Polizei, während der männliche Unfallverursacher aus seinem Pkw ausstieg. Noch während die Beamten der Polizeiinspektion Nordsaarland sich auf Anfahrt zum Unfallort befanden, wurde der Unfallverursacher von eben jenem durch einen weiteren vor Ort erschienen Pkw abgeholt und entfernte sich somit unerlaubt, da die Feststellung seiner Personalien noch nicht erfolgen konnte. Nur durch den Umstand, dass das Kennzeichen des Pkw, mit welchem der Unfallverursacher abgeholt wurde, durch Unfallzeugen korrekt abgelesen werden konnte, war es den eingesetzten Polizeibeamten möglich, diesen Pkw an der Halteranschrift ausfindig zu machen. An dem Anwesen in Losheim am See wurde den Beamten jedoch trotz offenkundiger Anwesenheit von Personen nicht geöffnet. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft erfolgte daher eine Durchsuchung des Anwesens, das durch eine unverschlossene Kellertür betreten werden konnte. Die Durchsuchung führte zum Antreffen einer männlichen Person, auf welche die zuvor von den Unfallzeugen abgegebene Personenbeschreibung zutreffend war.</p>

<p>Dem vermutlichen Unfallverursacher, der die Tatbegehung bestritt, wurde aufgrund des Verdachts, dass er unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmittel stehen könnte, eine Blutprobe durch einen hinzugerufenen Arzt entnommen.</p>

<p>Der Pkw des Beschuldigten wurde zum Zwecke der Durchführung einer Spurensuche sichergestellt. Gleiches erfolgte mit der Kleidung des Beschuldigten, die dieser zum Zeitpunkt des Unfalles trug. Auch der Pkw der Geschädigten musste abgeschleppt werden, da dieser nicht mehr fahrbereit war. Der Sachschaden beläuft sich schätzungsweise auf 10.000,00EUR</p>

<p>An den Maßnahmen waren Beamte der Polizeiinspektionen Nordsaarland und Merzig sowie der Hundestaffel beteiligt.</p>

Festnahme eines verurteilten Sexualtäters in Spiesen-Elversberg
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<h2>71-Jähriger entzog sich Haftstrafe nach Missbrauchstaten</h2>

<p>Saarbrücken/Spiesen-Elversberg (ots)</p>

<p>Am Donnerstagabend (08.09.2022) nahmen Kräfte der Zielfahndung des Landespolizeipräsidiums einen 71-Jährigen in Spiesen-Elversberg fest. Nach Aufforderung zum Haftantritt wegen mehrerer Sexualstraftaten war der Mann untergetaucht.</p>

<p>Das Landgericht Saarbrücken verurteilte den 71-jährigen Mann wegen schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern in mehreren Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Nach seiner Verurteilung trat der in Saarbrücken gemeldete Mann seine Haftstrafe nicht an und hielt sich fortan verborgen. Intensive Ermittlungen in Zusammenarbeit von Zielfahndung und FASt (Fahndung/Aufklärung Straßenkriminalität) der Polizeiinspektion Saarbrücken-Stadt führten zu einer Adresse in Spiesen-Elversberg. Operative Maßnahmen verifizierten seinen mutmaßlichen Aufenthaltsort in besagter Wohnung, sodass der Gesuchte dort gegen 18:30 Uhr von Einsatzkräften der Zielfahndung festgenommen werden konnte.</p>

<p>Der 71-Jährige wurde anschließend in die Justizvollzugsanstalt Saarbrücken gebracht, wo er nun seine Freiheitsstrafe verbüßt.</p>

Nötigung im Straßenverkehr - Polizei sucht Geschädigte und Zeugen
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<p>Saarbrücken-Malstatt (ots)</p>

<p>Am Abend des 08.09.2022, gegen 20:00 Uhr, fiel im Bereich des Saarbrücker Ludwigskreises und der Lebacher Straße ein Autofahrer durch seine aggressive und gefährliche Fahrweise auf. So habe der Fahrer mehrmals andere Fahrzeuge geschnitten und ein Auto ausgebremst. Zudem habe der Fahrer anderen Fahrzeugführern aggressive Gesten gezeigt und sei an einer Ampel sogar ausgestiegen und zu einem anderen Auto gegangen. Bei dem auffälligen Fahrzeug soll es sich um eine schwarze, höherklassige, sportliche Limousine gehandelt haben. Fahrer sei ein jüngerer Mann mit dunklem Teint gewesen, der sportliche Kleidung getragen habe. Der Sachverhalt wurde der Polizei durch einen Zeugen mitgeteilt, Geschädigte dieses Fahrverhaltens haben sich bislang nicht gemeldet. Daher bittet die Polizei Geschädigte, oder sonstige Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, sich bei der Polizei Burbach oder jeder sonstigen Polizeidienststelle zu melden.</p>

Verkehrsunfall mit Flucht auf der L 244 in St. Ingbert.
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<p>St. Ingbert (ots)</p>

<p>Am Abend des 07.09.2022 gegen 21:10 Uhr kam es auf der L 244 aus Fahrtrichtung Sulzbach kommend, in Fahrtrichtung St. Ingbert zu einem Verkehrsunfall mit Flucht. Aus bislang ungeklärten Gründen verlor der Fahrer eines schwarzen Hyundai i30 mit Homburger Kreiskennzeichen, in einer Rechtskurve die Kontrolle über sein Fahrzeug und verunfallte im linksseitigen Graben. Anschließend setzte der Fahrer die Fahrt mit dem völlig beschädigten PKW bis zum Ortseingang St. Ingbert unerlaubt. Des Weiteren verursacht der Fahrer zwischen Unfallörtlichkeit bis zur Endposition des PKWs eine Kratzspur im Asphalt, da dieser die Reifenummantelung am linken vorderen Reifen verlor. Anschließend lässt der Fahrer seinen Pkw zurück und flüchtet vermutlich fußläufig.</p>

<p>Die Polizei bittet nun mögliche Zeugen, die die Tat beobachtet haben, sich telefonisch unter der 06894/1090 zu melden.</p>

Achtung bei der Reise mit Lebensmitteln über Grenzen (FOTO)
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<p>Saarbrücken (ots) - Bei Kontrollen einreisender Passagiere am Flughafen Saarbrücken durch den Zoll fiel auf, dass sich in den letzten Wochen die Aufgriffe nicht einfuhr fähiger Lebensmittel gehäuft hatten.</p>

<p>So wurde unter anderem das Reisegepäck einer fünfköpfigen Familie bei ihrer Einreise aus der Türkei kontrolliert. Im Gepäck hatten sie insgesamt knapp 25 Kilogramm Lebensmittel dabei. Neben 5 Kilogramm Käse und 4 Kilogramm Butter führten sie auch große Mengen Obst und Gemüse mit sich. Da hier der Verdacht des Verstoßes gegen nationales und europäisches Lebensmittelrecht bestand, wurden die verbotenen Mitbringsel zunächst durch den Saarbrücker Zoll sichergestellt und die Landwirtschaftskammer des Saarlandes informiert. Diese entscheidet nun in eigener Zuständigkeit darüber, ob die Lebensmittel vernichtet werden müssen.</p>

<p>An dieser Stelle weisen Landesamt für Verbraucherschutz des Saarlandes, Landwirtschafskammer des Saarlandes und Zoll darauf hin, dass Lebensmittel im Reise- und Postverkehr, insbesondere aus Drittländern, strengen Beschränkungen unterliegen. So müssen Lebensmittel tierischen Ursprungs (verarbeitet und unverarbeitet), wie Fleisch, Eier, Milch, Fisch, Honig oder Butter aus Drittländern - auch aus tierseuchenrechtlichen Gründen - die Anforderungen des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts ebenso erfüllen wie die in der Gemeinschaft produzierten Lebensmittel. Bei der Einfuhr nichttierischer Lebensmittel wie Früchten, Gemüse, Knollen, Sprossen, Pflanzen zum Anpflanzen oder Wurzeln besteht ebenfalls die Gefahr der Einschleppung und Verbreitung von Krankheiten und Schädlingen. Dies kann in Deutschland und den anderen Ländern der Europäischen Union erhebliche Schäden an Pflanzen und Natur verursachen. Für Fragen im Zusammenhang mit Lebensmitteln aus Drittländern sollten Sie sich daher rechtzeitig mit den für das Lebensmittelrecht jeweils zuständigen Behörden in Verbindung setzen. Im Saarland sind dies die Landwirtschafskammer des Saarlandes sowie das Landesamt für Verbraucherschutz des Saarlandes. Ob Beschränkungen oder Einfuhrverbote für bestimmte Waren bei der Einreise nach Deutschland bestehen, können Sie den Hinweisschildern am Flughafen entnehmen oder auch unterwegs mit der kostenlosen Smartphone-App "Zoll und Reise" überprüfen.</p>

<p>Zusatzinformationen:</p>

<p>Der Zoll überwacht zum Schutz der Bevölkerung unter anderem die ordnungsgemäße Einfuhr von Lebensmitteln sowohl bei gewerblichen Sendungen als auch im Reiseverkehr. Die eingeführten Lebensmittel müssen sicher sein, das heißt sie müssen die europarechtlichen und einzelstaatlichen Kriterien erfüllen. Neben den Bestimmungen des Lebensmittelrechts sind aber auch weitere gesetzliche Regelungen, beispielsweise das Tierseuchenrecht oder das Recht des sanitären Pflanzenschutzes zwingend zu beachten. Für Erzeugnisse tierischen Ursprungs wurden seitens der Gemeinschaft spezifische Hygienevorschriften geschaffen, die neben den allgemeinen Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit einzuhalten sind.</p>

<p>Was ist bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs aus Drittländern zu beachten? Erzeugnisse tierischen Ursprungs können erst eine zollrechtliche Bestimmung erhalten, wenn ein Tierarzt bei einer Grenzkontrollstelle (sogenannter Grenzveterinär) die vorgeschriebenen Dokumente und die Nämlichkeit geprüft und eine Warenuntersuchung vorgenommen hat. Das Eintreffen einer Sendung mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs ist der zuständigen Grenzkontrollstelle spätestens einen Werktag vorher anzumelden. Darüber hinaus kann die Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs nur aus bestimmten Drittländern oder bestimmten Betrieben zulässig sein. Weiterhin sind für einige Lebensmittel tierischen Ursprungs aus Drittländern besondere Genusstauglichkeitsbescheinigungen nach amtlichem Vordruck vorzulegen. Dies betrifft z.B. Honig und andere Imkereierzeugnisse oder bestimmte Fischereierzeugnisse.</p>

<p>Was ist bei Lebensmitteln nichttierischen Ursprungs aus Drittländern zu beachten? Pflanzen sind alle lebenden Pflanzen und lebenden Pflanzenteile (z.B. Früchte, Gemüse, Schnittblumen, Knollen, Zwiebeln, Wurzeln, Sprossen, Samen (außer solchen, die nicht zum Anpflanzen bestimmt sind), Äste mit oder ohne Blätter, Blätter und Laub, Knospen, Edelreiser, Stecklinge). Pflanzenkrankheiten und -schädlinge können mit lebenden Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder sonstigen Gegenständen, die Träger bestimmter Schadorganismen sind, oder auch mit anhaftender Erde aus dem Ausland eingeschleppt werden. Die Einfuhr besonders gefährlicher Schadorganismen und natürlich auch von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, die von diesen befallen sind oder befallen sein können, unterliegen besonderen pflanzenschutzrechtlichen Bestimmungen. Bestimmte Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände dürfen beispielsweise nur eingeführt werden, wenn besondere Anforderungen (z.B. Pflanzengesundheitszeugnis, Einfuhruntersuchung) erfüllt sind. Durch den Einführer oder eine verantwortliche Person ist das Eintreffen einer Sendung bei der jeweiligen Grenzkontrollstelle, an der die Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und anderen Gegenstände kontrolliert werden sollen, vor ihrer Ankunft durch Vorlage eines Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokuments (GGED) anzuzeigen.</p>

<p>Hinweis</p>

<p>Die Entscheidung, ob die Waren die lebensmittelrechtlichen und die tiergesundheitsrechtlichen Anforderungen erfüllen, trifft in jedem Fall die lebensmittelrechtlich bzw. tiergesundheitsrechtlich zuständige Behörde.</p>

<p>Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Website im Bereich Fachthemen unter folgendem Link: <a href="https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/ Schutz-der-menschlichen-Gesundheit/Lebensmittel/Allgemeine-Informationen/allgeme ine-informationen_node.html">https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/ Schutz-der-menschlichen-Gesundheit/Lebensmittel/Allgemeine-Informationen/allgeme ine-informationen_node.html</a></p>

<p>Website des Landesamts für Verbraucherschutz<br /><a href="https://www.saarland.de/lav/DE/institution/ansprechpartner/ansprechpart…;

<p>Ansprechpartnerin der Landwirtschaftskammer für das Saarland Sabine Gebhard,<br />Telefon: 06826 828 95 47, <a href="http://www.lwk-saarland.de">www.lwk-saarland.de</a></p&gt;

Verkehrsunfall mit drei lebensgefährlich und zwei schwerverletzten Personen auf der L 140 in 66773 Schwalbach
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<p><em>Schwalbach (ots)</em></p>

<p>Am Freitag, den 02.09.2022 kam es gegen 19:49 Uhr zu einem schweren Verkehrsunfall auf der L 140 in 66773 Schwalbach.</p>

<p>Nach den bisherigen, polizeilichen Erkenntnissen befuhr ein 52-jähriger Fahrzeugführer aus Saarwellingen mit seinem Pkw die L 342R von Schwarzenholz kommend in Fahrtrichtung BAB 8 und bog im Einmündungsbereich der L 342R / L 140 nach links auf die L 140 in Richtung Obersalbach ab. Zu diesem Zeitpunkt befuhr ein 18-Jähriger aus Püttlingen mit seinem Pkw und drei weiteren Fahrzeuginsassen die L 140 von Obersalbach kommend in Fahrtrichtung Schwalbach / Elm. Im Einmündungsbereich der L 140 / L 342R kam es zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Durch die Wucht der Kollision wurden beide Pkws in den Grünstreifen geschleudert.</p>

<p>Bei dem Verkehrsunfall wurden die beiden Fahrzeugführer sowie die 20-jährige Beifahrerin im Fahrzeug des 18-jährigen Fahranfängers lebensgefährlich verletzt. Die beiden Jugendlichen im Fond des Pkws des 18-Jährigen wurden schwer verletzt. An beiden Fahrzeugen entstand Totalschaden.</p>

<p>Die Verletzten wurden nach ihrer Erstversorgung vor Ort durch die medizinischen Rettungskräfte zur weiteren ärztlichen Versorgung in umliegende Krankenhäuser verbracht. Insgesamt waren fünf Rettungswägen sowie zwei Rettungshubschrauber und ein Notarzteinsatzfahrzeug vor Ort. Neben den Kräften des Rettungsdiensts war die Freiwillige Feuerwehr Schwalbach mit vier Fahrzeugen und 40 Einsatzkräften vor Ort. Der Gesundheitszustand der zunächst als lebensgefährlich verletzt geltenden drei Personen hat sich zwischenzeitlich verbessert, sie gelten jedoch weiterhin als schwer verletzt.</p>

<p>Zur Klärung des Unfallhergangs und der genauen Unfallursache wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, welcher vor Ort tätig wurde. Die beiden unfallbeteiligten Fahrzeuge wurden von Abschleppdiensten von der Landstraße verbracht.</p>

<p>Für die Verkehrsunfallaufnahme wurde die L 140 im betroffenen Bereich für die Dauer von ca. drei Stunden vollgesperrt und der Verkehr abgeleitet. Hierzu war die Polizei mit vier Fahrzeugen vor Ort im Einsatz. Die Ermittlungen zur genauen Unfallursache dauern an. Mögliche Zeugen werden gebeten, sich unter der 06831/901-0 mit der Polizeiinspektion Saarlouis in Verbindung zu setzen.</p>

Betrunkener Radfahrer verletzt sich bei Sturz
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<p>Völklingen (ots)</p>

<p>Zu einem Verkehrsunfall mit einem verletzten Radfahrer kam es heute Nacht in der Gerhardstraße. Nachdem der 61-Jährige mit seinem Fahrrad die abschüssige Gerhardstraße in Richtung City befuhr, kam er aufgrund seiner alkoholischen Beeinflussung (1,9 Promille) zu Fall und verletzte sich im Beckenbereich. Der Mann wurde ins Knappschaftsklinikum Püttlingen verbracht. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.</p>

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