Sun, 24. November 2024
Nicht schon wieder! Trickbetrüger am Telefon erneut erfolgreich!
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<h2>Polizei warnt vor Schockanrufen</h2>

<p><em>Saarbrücken (ots)</em></p>

<p>Insgesamt 47 sogenannte "Schockanrufe" registrierte die saarländische Polizei am gestrigen Dienstag (30. August 2022). In zwei Fällen führte die bekannte Masche zur Übergabe von Schmuck, Münzen und Bargeld an die Betrüger. Der Schaden beläuft sich auf über 100.000 Euro!</p>

<p>Eine 84 Jahre alte Frau aus Saarbrücken übergab einer angeblichen "Doktorin und Notarin" Schmuck und Goldmünzen, nachdem die Betrüger ihr vortäuschten, dass ihre Tochter in einen tödlichen Verkehrsunfall verwickelt sei und zur Abwendung der Haft eine Kaution hinterlegt werden muss. Erst im Nachhinein wurde die Dame aufgrund des Erscheinungsbildes der angeblichen "Notarin" misstrauisch und kontaktierte die Polizei!</p>

<p>Ganz ähnlich erging es einer 60 Jahre alten Frau aus dem Regionalverband Saarbrücken! Auch sie übergab einem angeblichen "Gutachter" nach der gleichen Betrugsmasche Bargeld, Silber- und Goldmünzen.</p>

<p>Die Betrüger setzen bewusst auf diesen Schockmoment und setzen ihre Opfer zeitlich unter Druck, um diese zu unüberlegten Entscheidungen zu verleiten.</p>

<p>So können sie sich vor Telefonbetrügern schützen:</p>

<pre class="wp-block-preformatted"> - Legen Sie am besten auf, wenn Sie nicht sicher sind, wer anruft
und Sie sich unter Druck gesetzt fühlen!
- Rufen Sie den Angehörigen oder die Polizei unter der Ihnen
bekannten Nummer an! Nutzen Sie nicht die Rückruffunktion!
- Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und
finanziellen Verhältnisse!
- Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte
Personen!
- Ziehen Sie eine Vertrauensperson hinzu oder verständigen Sie
über den Notruf 110 die Polizei!</pre>

Öffentlichkeitsfahndung nach vermisstem Kind
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<h2>Polizei sucht 13-jährige Janis-Celine aus Saarbrücken</h2>

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<figure class="wp-block-image aligncenter size-full"><img src="https://www.saarland.today/sites/default/files/image-upload/saarland-to…; alt="Vermiste Janis-Celine G." class="wp-image-39707"/><figcaption>Vermiste Janis-Celine G.</figcaption></figure>
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<p>Bereits seit dem 13. August 2022 ist die 13-jährige Janis-Celine G. aus einer Jugendwohngruppe in Saarbrücken abgängig. Ihr derzeitiger Aufenthaltsorts ist nichts bekannt.</p>

<p>Die bisherigen Ermittlungen der Polizei führten nicht zum Antreffen des Mädchens.</p>

<p>Die Janis-Celine ist schlank, ca. 150cm groß, trägt eine Brille und hat braune schulterlange Haare. Zuletzt war sie mit dunkler Jogginghose, schwarzem T-Shirt und dunklen Schuhen bekleidet.</p>

<p>Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Saarbrücken-Stadt (0681/ 9321 - 233) oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.</p>

Verkehrsunfallflucht in St. Ingbert
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<p>St. Ingbert - Mitte (ots)</p>

<p>Am Montag, den 29.08.2022, ereignete sich zwischen 15:50 Uhr und 20:15 Uhr ein Verkehrsunfall auf einem Parkplatz in der Oststraße in St. Ingbert, im Bereich der dortigen Geschäfte. Ein bislang unbekanntes Fahrzeug beschädigte, vermutlich beim Ausparken, einen in Queraufstellung geparkten weißen Mitsubishi mit SB-Kreiskennzeichen. Es entstand Sachschaden am hinteren Stoßfänger des Mitsubishi im unteren vierstelligen Bereich. Der/die Unfallverursacher/in entfernte sich im Anschluss unerlaubt von der Unfallörtlichkeit. Zeugen des Unfalls werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion St. Ingbert (06894/1090) in Verbindung zu setzen.</p>

Betreiberin einer Agentur für Pflegevermittlung zu Freiheits- und Geldstrafe verurteilt
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<p><strong>Saarbrücken (ots) - Aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamtes Saarbrücken - Finanzkontrolle Schwarzarbeit Kaiserslautern - konnte die Betreiberin einer Agentur für Pflegevermittlung wegen Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung und Einschleusens von Ausländern zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einer Geldstrafe von 15.000 Euro verurteilt werden. Das Urteil ist rechtskräftig.</strong></p>

<p>Eine aus dem Raum Kusel stammende 85-jährige Arbeitgeberin wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Betreiberin einer Agentur für Vermittlung von sogenannten 24 Stunden-Betreuungskräften/Haushaltshilfen, ihre Arbeitnehmerinnen in den Jahren 2016 bis 2020 illegal beschäftigte. Sie schleuste die Arbeitnehmerinnen aus dem nicht EU-Ausland (Drittstaaten) ein. Die Kräfte kamen in Privathaushalten zum Einsatz. Die zu entrichtenden Sozialabgaben und Lohnsteuern für diese Arbeitnehmerinnen wurden von der Arbeitgeberin nicht abgeführt. Zudem besaßen die 24 Stunden-Betreuungskräfte/Haushaltshilfen keine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen. Sie reisten lediglich mit einem Touristenvisum in die Bundesrepublik ein. Für die Aufnahme einer Beschäftigung hätten sie jedoch eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis benötigt. Es entstand ein Steuer- und Sozialversicherungsschaden in Höhe von mehr als 450.000 Euro. Neben der Begleichung des Schadens verhängte das Amtsgericht Kaiserslautern eine zusätzliche Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro an die Betreiberin der Agentur.</p>

<p>Die Betreiberin der Agentur akquirierte gezielt in Drittstaaten 24 Stunden-Betreuungskräfte/Haushaltshilfen, organisierte deren Einreise nach Deutschland und setzte sie in Privathaushalten ein. Den Privathaushalten bestätigte sie auf Anfrage, dass die Betreuerinnen in ihrem Heimatland zur Sozialversicherung angemeldet seien oder die Anmeldung durch sie erfolgen würde. Besonders dreist, die Arbeitnehmerinnen mussten eine Gebühr für die Vermittlung eines Arbeitsplatzes und einen Teil ihres Lohnes an die Betreiberin der Agentur bezahlen. Dies wurde mit den anfallenden Sozialabgaben und Lohnsteuern begründet. Die Betreiberin steckte diese Gebühr allerdings in die eigene Tasche. Zur Verschleierung der Beschäftigungsverhältnisse wurden weder mit den Arbeitnehmerinnen noch mit den Privathaushalten schriftliche Verträge abgeschlossen. Die Vermittlungsgebühren/Löhne wurden zumeist in bar entrichtet. Durch ihr Agieren versuchte die Betreiberin gezielt die Arbeitgebereigenschaft auf die Privathaushalte zu lenken.</p>

Beschädigung eines Bienenvolkes
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<p>Homburg (ots)</p>

<p>Vermutlich in der Nacht vom Donnerstag, 25.8.22, auf Freitag, 26.8.22, wurde in der Verlängerung der Neunmorgenstraße in Homburg Einöd Vandalismus betrieben. Eine auf einer Blüh- und Streuobstwiese postierte Beute für Bienen wurde mutwillig umgestoßen oder umgetreten wodurch sie in mehrere Stücke brach. Wie der geschädigte Imker später mitteilte, wurde das Bienenvolk hierdurch getötet. Der oder die unbekannten Täter ließen auch noch, im Umfeld der nahegelegenen Ruhebank, ihren Müll liegen.</p>

<p>Hinweise in dieser Angelegenheit bitte an die Polizei in Homburg unter der 06841-1060.</p>

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