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Für das Saarland ergab sich im Kennziffernsystem für das Jahr 2023 aufgrund eines Sondereffekts, der keine Haushaltsbelastung darstellt, eine Auffälligkeit, die nun eine Überprüfung der Haushaltslage durch den Evaluationsausschuss auslöst.
Finanzminister Jakob von Weizsäcker erläutert die Hintergründe: „Das Saarland ist für den Bund und alle Länder für die Einnahme der Umsatzsteuer aus Luxemburg verantwortlich. Im Rahmen dieses sogenannten One-Stop-Shop-Verfahrens (OSS) wurden durch eine Nachzahlung im letzten Quartal 2023 Einnahmen von 0,4 Milliarden Euro erzielt. Turnusgemäß wurden diese 0,4 Milliarden im ersten Quartal 2024 im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzkraftausgleichs an den Bund und die Länder weitergleitet. Es handelt sich somit um einen reinen Durchlaufposten, der jedoch im Kennziffernsystem nicht korrekt als solcher erfasst wird und allein ursächlich ist für die statistisch festgestellte Auffälligkeit des Jahres 2023.“
Um eine jahresübergreifende Verzerrung der Haushaltslage durch diesen überjährigen Sachverhalt zu vermeiden, habe das Land die Mehreinnahmen des Jahres 2023 der Konjunkturausgleichsrücklage zugeführt und diese dann im Jahr 2024 wieder entnommen. Das Kennziffernsystem habe zwar die Steuermehreinnahmen bereinigt, die Zuführung an die Konjunkturausgleichsrücklage aber unzutreffend als normale Ausgabe erfasst. Diese Regelungslücke führe nun zu einer Überprüfung der Haushaltslage durch den vom Stabilitätsrat eingesetzten Evaluationsausschuss.
Bereinigt um diesen durchlaufenden Posten ergebe sich der Blick auf die tatsächliche Haushaltslage des Landes im Jahr 2023, so der Finanzminister: „Ohne die OSS-bedingten Mehreinnahmen und die damit verbundene Weiterleitung an den Bund und die Länder hätte das Saarland im Jahr 2023 einen Finanzierungssaldo von +178 Millionen Euro und eine Nettotilgung von 139 Millionen Euro verzeichnet. Beide Werte wären offensichtlich unauffällig. Dieser Vergleich zeigt, dass die Berechnungsvorschriften im Kennziffernsystem unvollkommen sind. Hier wurde nicht ein Haushaltsproblem des Saarlandes erfasst, sondern ein statistisches Artefakt. Der durchlaufende Posten alleine ist ursächlich für die festgestellte Auffälligkeit.“
Der Stabilitätsrat habe sich dieser Feststellung vorbehaltlich der Prüfung durch den Evaluationsausschuss angeschlossen, so der Finanzminister, der zugleich darauf hinwies, dass der Sachverhalt im Stabilitätsbericht des Saarlandes ausführlich dargestellt sei. Die nun im Verfahren folgende Prüfung durch den Ausschuss werde dieses Ergebnis für das Jahr 2023 bestätigen.
Link zum Stabilitätsbericht 2023:
https://www.saarland.de/SharedDocs/Downloads/DE/mfw/Stabirat/Stabilit%C…
Hintergrund
Der Stabilitätsrat ist in Artikel 109a Grundgesetz verankert. Weitere gesetzliche Grundlagen seiner Arbeit sind das Stabilitätsratsgesetz, das Finanzausgleichsgesetz und das Haushaltsgrundsätzegesetz. Den Vorsitz im Stabilitätsrat führen gemeinsam der Bundesminister der Finanzen und der/die Vorsitzende der Finanzministerkonferenz der Länder.
Die Vorsitzenden wechseln sich jährlich zur Jahresmitte bei der Leitung der Sitzungen ab. Vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025 leitet der Bundesminister der Finanzen die Sitzungen des Stabilitätsrates. Anschließend übernimmt der/die Vorsitzende der Finanzministerkonferenz die Sitzungsleitung für ein Jahr.