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Mit dem Antrag „Mogelpackungen kennzeichnen: Verbraucher und Umwelt schützen“ möchte das Saarland Schluss mit Mogelpackungen machen. Die saarländische Verbraucherschutzministerin Petra Berg wird dazu auch am 22. November im Plenum des Bundesrats sprechen: „Immer wieder stellen Verbraucherschutzorganisationen Täuschungen im Bereich Verpackung fest. Allen voran die Verbraucherzentrale Hamburg, die jährlich sogar die Mogelpackung des Jahres vergibt. Trotzdem nehmen Täuschungspackungen immer weiter zu. Mit unserer Initiative wollen wir diesen Trend eindämmen.“
Im Fokus der Initiative stehen zwei Phänomene: Das Beibehalten der bekannten Verpackungsgröße mit weniger Inhalt zu einem gleichbleibenden oder höheren Preis, was Fachleute als „Shrinkflation“ bezeichnen. Und die sogenannte „Skimpflation“, bei der teurere und hochwertigere Zutaten durch minderwertigere und damit günstigere ersetzt werden.
Es gibt bereits mehrere Gesetze und EU-Richtlinien, die Regelungen beinhalten, um Täuschungspackungen zu bekämpfen, allerdings sind diese nicht konkret genug, um Verbraucherinnen und Verbraucher in der Praxis wirksam zu schützen.
2021 hat eine Studie im Auftrag des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes ergeben, dass jedes Jahr 1,4 Millionen Mülltonnen in Deutschland eingespart werden könnten, wenn Hersteller auf überdimensionierte Luft-Verpackungen verzichten würden.
Mit der saarländischen Initiative soll eine geeignete Kennzeichnungen von Inhalts- oder Qualitätsveränderungen bei Produkten in Supermärkten und großen Einzelhandelsgeschäften eingeführt werden. Diese Kennzeichnung soll für einen Zeitraum von sechs Monaten erfolgen und in Kraft treten, sobald das Produkt mit einer der oben genannten Mengen- oder Qualitätsveränderungen im Handel erhältlich ist.
Darüber hinaus schlägt das Saarland vor, auf nationaler Ebene eine Meldestelle mit Informationsfunktion für Verbraucherinnen und Verbraucher einzurichten. Weiterhin fordert es, eine einheitliche EU-Regelung mit herstellerseitiger Kennzeichnungspflicht direkt auf den Produkten sowie eine gesetzliche Festlegung eines produktgruppenbezogenen Mindestfüllgrads beziehungsweise eine Freiraumobergrenze einzuführen.
Als Vorbild kann die französische Supermarktkette Carrefour dienen. Sie hat im Herbst 2023 angefangen, eigenständig auf irreführende Verpackungen hinzuweisen. Seit dem 1. Juli gilt in Frankreich ein entsprechendes Gesetz, das Mogelpackungen durch die Supermärkte gekennzeichnet werden müssen.