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Julia Grewe ist bereits seit mehreren Jahren in der LSU aktiv und war zuvor bereits Stellvertretende Landesvorsitzende. Zudem war Sie Mitglied im Bundesvorstand der LSU, wo sie sich als Vorsitzende eines entsprechenden Fachausschusses mit dem Thema LSBTIQ-feindliche profilieren konnte. Das Thema ist auch eines Ihrer Hauptbeweggründe für Ihr künftiges Engagement an der Spitze der LSU Saar. Dazu erklärt sie: "Aktuell wird das gesellschaftliche Klima in Bezug auf sexuelle Minderheiten wieder rauer. Zudem ist die gesellschaftliche Akzeptanz von LSBTIQ-Menschen wieder rückläufig, das belegen Umfragen. Wir wollen hierzu unsere Position deutlich machen und auf die konkrete Umsetzung von Maßnahmen in den Bereichen Strafverfolgung und Gewaltschutz drängen. Auch der Landesaktionsplan für Vielfalt und Akzeptanz darf nicht nur ein Papiertiger sein. Maßnahmen, die dort niedergeschrieben sind, müssen auch umgesetzt und deren Wirkung überprüft werden."
Mit Blick auf die Politik des Landes in diesem Bereich macht sie außerdem deutlich: "Ich bin der CDU-Fraktion im saarländischen Landtag dankbar, dass sie das Thema bisher immer wieder auf die Tagesordnung gesetzt hat, gerade im Innenausschuss. Bis heute lässt die SPD-Regierung aber zum Beispiel auf ein Lagebild zur LSBTIQ-feindlichen Gewalt im Saarland warten, dessen Erstellung sie selbst bereits vor mehr als 2 Jahren versprochen hat. Angesichts der jährlich bundesweit weiter ansteigenden Fallzahlen in diesem Bereich ist eigentlich dringendes Handeln geboten. Warum das bisher keine Priorität hat, kann ich mir nicht erklären."
Im Rahmen der Landesmitgliederversammlung wurden zudem Isabelle Funk und Thomas W. Schmitt als stellvertretende Landesvorsitzende gewählt. René Funk wurde als Landesschatzmeister gewählt und ist künftig für die finanziellen Angelegenheiten des Landesverbands zuständig. Zudem wählten die Mitglieder Tina Frank, Torsten Käufer, Doreen Grewe, Nadine Schwegel, Michael Horn und Carmita Utta als Beisitzer in den neuen Landesvorstand. Das neue Vorstandsteam will sich vor allem auch für den ausdrücklichen Diskriminierungsschutz für LSBTIQ in Artikel 3 des Grundgesetzes einsetzen. Ein Punkt, der in der saarländischen Verfassung bereits seit 2011 Realität ist.