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„Das luxemburgische Konzept sollte eine Blaupause für das Saarland sein. Es braucht ab der Kita klare Vorgaben und Leitlinien für die Mediennutzung von Kindern und Jugendlichen“, so Wagner.
Die luxemburgische Initiative hebt die negativen Auswirkungen früher Mediennutzung auf die soziale, psychische und mediale Entwicklung von Kleinkindern hervor, was vielen Eltern oft nicht bewusst ist. Wagner betont die Gefahren digitaler Interaktionen wie dem Spielen mit Smartphones, die die Gehirnentwicklung von Kleinkindern beeinträchtigen und deren Fähigkeit zur sozialen Interaktion verringern können. Er verweist auf die Empfehlungen des französischen Kinderpsychologen Serge Tisseron, die in der 3-6-9-12-Regel zusammengefasst sind: „Es sollte keine Bildschirmnutzung vor drei Jahren, keine eigene Spielkonsole vor sechs Jahren, kein Internetzugang vor neun Jahren und keine sozialen Netzwerke vor zwölf Jahren geben.“
Wagner unterstützt das luxemburgische Vorgehen und fordert ähnliche Maßnahmen im Saarland. „Wir brauchen auch hier klare Vorgaben für die Smartphone-Nutzung in der Schule! In der Grundschule hat ein Handy definitiv nichts verloren!“, erklärt Wagner und weist darauf hin, dass die zunehmende Medienflut die Konzentration der Kinder erheblich beeinträchtigt.
Zusätzlich verfolgt das luxemburgische Ministerium das Ziel, den „echten“ Kontakt zu Familien und Freunden zu fördern und die Zeit ohne Computer oder Handy stärker in den Fokus zu rücken. Die Kampagne zur "Screen-Life-Balance" umfasst Workshops, Aktionen und Plakate, und alle Familien von Grundschulkindern erhalten einen Elternbrief.
Die CDU-Bildungspolitikerin Jutta Schmitt-Lang unterstützt ebenfalls das Konzept aus Luxemburg und fordert ein umfassendes Gesamtkonzept des saarländischen Bildungsministeriums. „Zum Schutz des Kindeswohls braucht es klare Richtlinien. Ein Verbot von Handys in der Grundschule ist unerlässlich“, so Schmitt-Lang. Sie spricht sich zudem für ein generelles Handyverbot im Unterricht an weiterführenden Schulen aus. Nach Einführung der Tablets für Unterrichtszwecke, gebe es für die Nutzung privater Endgeräte keine Notwendigkeit. Während bereits einige Schulen diese Regelung umgesetzt haben, müsse dies flächendeckend geschehen.
„Es braucht klare Richtlinien, um die Bildung unserer Kinder zu schützen und ihnen die bestmöglichen Lernbedingungen zu bieten“, schließt Wagner.