Textkörper
<p>Saarbrücken/Saarlouis. Der Polizei lagen - wie an den vorangegangenen Freitagen - Hinweise auf eine nicht angemeldete Versammlung, einen sogenannten "Spaziergang", am Karfreitag (15.04.2022) in der Innenstadt von Saarlouis vor. Da an Karfreitag jedoch ein grundsätzliches Versammlungsverbot gilt, das durch das Sonn- und Feiertagsgesetz bestimmt ist, war die Polizei mit starken Kräften vor Ort.</p>
<p>Rund 20 Menschen fanden sich gegen 19:00 Uhr an der üblichen Versamm-lungsörtlichkeit auf dem Großen Markt in Saarlouis ein, andere hatten die Örtlichkeit, nachdem sie über die Rechtslage informiert worden waren, bereits verlassen. Das Gros der sonst Teilnehmenden hielt sich offenbar an die Rechtslage und war nicht erschienen. Die sich dennoch bildende Zusammen-kunft war für die Polizei als Versammlung erkennbar und wurde als solche eingestuft.</p>
<p>Paragraph 8 Sonn- und Feiertagsgesetz verbietet Versammlungen und Aufzüge an bestimmten Feiertagen, soweit sie nicht der Religionsausübung dienen oder dem Charakter des Feiertags entsprechen. Auf Grundlage der vorliegen-den Erfahrungen musste davon ausgegangen werden, dass die Versammlung nicht dem Charakter des Feiertags entsprechen würde. Ein Versammlungsleiter, mit dem u.a. diese Frage hätte geklärt werden können, gab sich auch auf Aufforderung nicht zu erkennen. Die Polizei löste die Versammlung daraufhin auf und forderte die Teilnehmenden auf, die Örtlichkeit zu verlassen. Unmittelbar darauf entfernten sich die Personen einzeln bzw. in kleineren Gruppen. Es kam zu keinen weiteren Störungen.</p>
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