Subtitle
Waren im Wert von 5.500 Euro am Flughafen nicht angemeldet
Laut mitgeführter Rechnung hatte der Goldschmuck einen Wert von insgesamt 5.000 Euro, die Brille einen Wert von 500 Euro. Die Eheleute kamen von einem Türkeiaufenthalt zurück, durchschritten nach ihrer Ankunft mit ihrem Gepäck den grünen Kanal für anmeldefreie Waren und wurden daraufhin vom Zoll kontrolliert. "Jede Ware, die nicht in der Europäischen Union erworben wurde und die Reisefreimenge übersteigt, muss dem ZOLL im roten Kanal für anmeldepflichtige Waren angemeldet werden", so Karin Schmidt, Pressesprecherin des Hauptzollamts Saarbrücken. Gegen beide Reisende wurde noch vor Ort ein Steuerstrafverfahren eröffnet. Den Schmuck und die Brille konnten die Eheleute nach Entrichtung der fälligen Steuer in Höhe von 1028,83 Euro mitnehmen.
Zusatzhinweis:
Informationen über die Zollbestimmungen und die aktuellen Reisefreimengen sind auf der Internetseite des Zolls (www.zoll.de) nachzulesen.