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<p>Die Synode des Kirchenkreises beschloss auf ihrer Jahrestagung nach kontroverser Debatte, bei der Landeskirche einen Antrag einzureichen, um eine entsprechende Gesetzesänderung der Beflaggungsordnung zu erwirken. Ziel ist es, das Hissen aller Fahnen zu gestatten, die „keinen kommerziellen, werbenden, diskriminierenden oder parteipolitischen Hintergrund haben“.</p>
<p>Dadurch solle den Gemeinden „mehr Vielfalt und Freiraum zugesprochen werden, um Toleranz und Nächstenliebe sowie christliche Symbole in die Welt zu tragen“, sagte Annette Vollmer, eine der Antragstellerinnen, bei der Einbringung. Nach der bisherigen Beflaggungsverordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland ist einzig die Kirchenfahne mit dem violetten Kreuz auf weißen Grund an kirchlichen Fahnenmasten gestattet. Das sei nicht mehr zeitgemäß, so die Befürworter des Antrags. „Kirche soll zeigen, was sie denkt, auch anstößig sein, aber immer mit dem lila Kreuz im gedanklichen Hintergrund“, betonte etwa Pfarrer Volker Bier von der Telefonseelsorge. Kritiker befürchteten in der Aushebelung der aktuell sehr restriktiven Gesetzeslage Missbrauch und mahnten Geschichtsbewusstsein an.</p>
<p>Hintergrund der Beflaggungsverordnung aus dem Jahr 1947 war die Instrumentalisierung der kirchlichen Fahnenmasten in der Nazi-Zeit, verbunden mit der hohen symbolischen Bedeutung der Kirchenfahne, die an einigen Orten als Symbol des Widerstands gehisst worden war.</p>
<p>Wird die Gesetzesänderung von der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Evangelischen Kirche in Deutschland befürwortet, könnte bald neben der Kirchenfahne auch beispielsweise der Regenbogen wehen.</p>