KI Generiert Älterer Mann mit Hund
Stundenlanges Sitzen in der Kälte: Die Hunde müssen oft stundenlang in der Kälte sitzen und dürfen sich kaum bewegen. Dies stellt einen vermeintlichen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz §2 Abs. 2, 3 und §2a Abs. 1 dar, da Tiere artgerecht untergebracht und versorgt werden müssen.
Ruhigstellung mit Benzodiazepinen: Es gibt Hinweise darauf, dass die Hunde mit Benzodiazepinen ruhiggestellt werden, was ebenfalls einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz §2 Abs. 2, 3 und §2a Abs. 1 darstellt. Die Verabreichung solcher Substanzen ohne tierärztliche Aufsicht ist tierschutzwidrig.
Fehlende erforderliche Papiere: Sehr oft liegen die erforderlichen Papiere, wie der Heimtierausweis, nicht vor oder sind nur auf dem Handy gespeichert. Dies lässt vermuten, dass die Tiere illegal nach Deutschland eingeführt wurden. Der Heimtierausweis muss bestimmte Merkmale enthalten, wie eine Chipnummer, die nicht von Hand geschrieben ist.
Fehlende Einfuhrpapiere: Zur Einfuhr der Tiere sollten die nötigen Papiere (Traces) vorliegen, sowie eine Bescheinigung zum Impfstatus bei Tollwut. Das Fehlen dieser Dokumente deutet auf illegale Einfuhr hin.
Gewerbliche Absicht: Es ist anzunehmen, dass die Mitglieder dieser Bettelbanden eine gewerbliche Absicht verfolgen, da sie Einnahmen mit den Tieren generieren. Somit wäre ein Sachkundenachweis nach §11 Abs. 8 d des Tierschutzgesetzes erforderlich, den sicherlich niemand dieser Bettler besitzt.
Gewerbeanmeldung: Da das Betteln mit Tieren eine gewerbsmäßige Zurschaustellung der Tiere darstellt, müsste hier ein Gewerbe angemeldet sein und eine entsprechende Erlaubnis vorliegen.
Steuermarke und Registrierung: Es stellt sich die Frage, ob die eingeführten Hunde eine Steuermarke besitzen und wo diese gemeldet sind.
Thorsten Jochum, 1. Vorsitzender des Tiernotrufs Saarland, erklärt: "Die Zustände, unter denen diese Hunde leiden, sind inakzeptabel und verstoßen gegen das Tierschutzgesetz. Wir fordern die Behörden auf, strengere Kontrollen durchzuführen und gegen diese Praktiken vorzugehen. Tiere dürfen nicht als Mittel zum Zweck missbraucht werden, um Mitleid zu erregen und Geld zu erbetteln."
Leider sind viele Kommunen und Städte nicht in der Lage, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, obwohl der Tierschutz im Grundgesetz unter §20a verankert ist. Es stellt sich die Frage, ob es den Städten und Kommunen eigentlich egal ist, wie es um den Tierschutz steht.
Der Tiernotruf Saarland appelliert an die Bevölkerung, aufmerksam zu sein und solche Fälle zu melden. Gemeinsam können wir dazu beitragen, das Leid der Tiere zu verringern und ihnen ein besseres Leben zu ermöglichen.
Kontakt: Tiernotruf Saarland Thorsten Jochum,
1. Vorsitzender
E-Mail: mail@tiernotruf.saarland
Telefon: +49 06898 1697775