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<p>Die Corona-Verordnung wurde heute im Ministerrat angepasst und um knapp zwei Wochen verlängert. Durch einige Streichungen ohne inhaltliche Änderungen wurde eine bessere Lesbarkeit der Rechtsverordnung hergestellt. Die Verordnung tritt am 19. Juni 2022 in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2022 außer Kraft. Die verkürzte Laufzeit wurde gewählt, um auf die noch ausstehende Änderung bzw. Verlängerung der nationalen Testverordnung reagieren zu können.</p>
<p>Eine inhaltliche Veränderung in der aktuellen Version der Rechtsverordnung gibt es mit der Neuaufnahme der Testpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Diese wurden zuvor separat in der saarländischen Teststrategie festgehalten, die ab Sonntag entfällt. Die Regelungen an sich bleiben gleichlautend. Demnach gilt beispielsweise weiterhin eine Testpflicht für Besucher:innen von Pflege- und Alteneinrichtungen und Krankenhäusern.</p>
<p>„Liebe Saarländer:innen: Schützen Sie auch in den Sommermonaten weiter Ihre Mitmenschen. Die Umsetzung der allgemeinen Hygieneempfehlungen wie das Testen und das Tragen von Schutzmasken sind weiter von zentraler Bedeutung bei der Bekämpfung des Coronavirus. Nutzen Sie auch weiterhin das breite Impfangebot im Saarland“, appelliert Gesundheitsminister Dr. Magnus Jung abschließend.</p>