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Bürgerinfo Obere Kaiserstraße im großem Sitzungssaal des Rathauses
Raffaella del Fa, zuständig für die Stadtentwicklung in St. Ingbert, stellte den vorläufigen Plan zur Erschließung vor. Dabei ist eine Parzelle, die bereits der Stadt gehört, als Zufahrt geplant. In T-Form schließt sich eine Straße an, an der eine Bebauung in zwei Reihen möglich ist. Da laut Abwasserbetrieb die Kanalisation im Umfeld an der Belastungsgrenze arbeitet, sei ein Rückhaltebecken auf dem Gelände dringend erforderlich.
Verfahren der freiwilligen Umlegung
Architekt Thomas Dillinger von der IGS Dillinger erklärte den Grundstückeigentümern das mögliche freiwillige Umlegungsverfahren, nach dem das gesamte Gelände inklusive Versorgungszonen berechnet wird. Die Baugrundstücke werden danach anteilig neu verteilt, wobei der ursprüngliche Wert des Eigentums unverändert bleibt und die Lage des eigenen Grundstücks weitgehend berücksichtigt wird. Auch die anfälligen Erschließungskosten werden aufgrund dieser Umlage berechnet. Voraussetzung für eine freiwillige Umlegung ist, dass alle der rund 15 Grundstückseigentümer zustimmen oder ihr Grundstück gegen eine Ausgleichszahlung abgeben.
Die Vorteile einer freiwilligen Umlegung, so Rechtsanwalt Dr. Holger Kröninger, seien unter anderem eine wahrscheinliche Wertsteigerung des Grundstücks nach der Erschließung sowie die Übernahme von 10 % der Erschließungskosten durch die Stadt St. Ingbert.
Nach einer ausführlichen Fragerunde, bei der die Eigentümer alle Unklarheiten äußern konnten, wird Frau del Fa nun in Einzelgesprächen auf individuelle Bedenken eingehen und die Bereitschaft zur freiwilligen Umlegung abfragen. Sollte das Verfahren möglich werden, wird die Stadt zeitnah Boden- und Abwassergutachten einholen, um die Erschließung schnellstmöglich zu realisieren.