Sat, 21. December 2024

Mit dem Deutschland-Ticket nach Luxemburg

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Mit dem Deutschland-Ticket nach Luxemburg

Geschrieben von: Redaktion Landespolitik

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Ab Januar 2025 gilt das D-Ticket auf allen Busverbindungen im Nahverkehr von und nach Luxemburg

Ab 1. Januar 2025 wird das Deutschland-Ticket (und somit auch das Job-Ticket und das Junge-Leute-Ticket) auf allen grenzüberschreitenden Bus- und Bahnlinien des Nahverkehrs zwischen Deutschland und Luxemburg als alleiniger Fahrausweis anerkannt. Ermöglicht wird dies im Rahmen des Projektes „TicketDeLux“, das durch das Entwicklungskonzept Oberes Moseltal (EOM) mit 246.740 Euro des europäischen Kooperationsprogramms „Interreg Großregion 2021-2027“ gefördert wird. Dieses Pilotprojekt hat eine Laufzeit von 17 Monaten.

„Das Deutschland-Ticket wird Stück für Stück zum Europa-Ticket“, sagt Mobilitätsministerin Petra Berg. „Die Anerkennung im kompletten Nahverkehr zwischen Deutschland und Luxemburg stellt gerade in unserer Region einen erheblichen Mehrwert dar. Allein im Saarland stehen den Bürgerinnen und Bürgern sieben grenzüberschreitende Buslinien im dichten Takt zur Verfügung.“

Das Deutschland-Ticket gilt bereits im grenzüberschreitenden Zugverkehr sowie auf den grenzüberschreitenden Linien des Verkehrsverbundes Region Trier (VRT) zwischen Deutschland und Luxemburg. Busse der luxemburgischen RGTR-Linien (Régime Général des Transports Routiers), die in Deutschland fahren, wenden derzeit noch den rein luxemburgischen RegioZonen-Tarif an.

Ab dem 1. Januar 2025 können die 14 luxemburgischen RGTR-Linien, die zwischen Deutschland und Luxemburg verkehren, zunächst für die Projektlaufzeit bis Mai 2026 mit dem Deutschland-Ticket genutzt werden. Dies betrifft folgende RGTR-Linien im Saarland: 401, 402, 403, 404, 405, 407 und 592.

Vorausgesetzt, dass dieses Angebot von möglichst vielen Saarländerinnen und Saarländern genutzt wird, strebt die saarländische Landesregierung die dauerhafte Anerkennung des D-Tickets auf den RGTR-Linien an.

Die Linie „L40 Saarbrücken-Express“ ist eine Fernverkehrsverbindung. Da das Deutschland-Ticket nur im Nahverkehr gilt, ist die Linie L40 nicht von der Regelung betroffen.

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