Die Saarlouiser Straße, eine zentrale Verkehrsachse, wurde auf 400 Metern zur Fahrradstraße ausgewiesen. Sie führt vorbei an einer Kindertagesstätte, einer viel frequentierten Arztpraxis, ist sichere Zuwegung zur Klosterschule Fraulautern und dem neu gestalteten Spielplatz an der B51 neu und bietet eine sichere Verbindung. Im Zuge einer Asphaltdeckensanierung wurden nun Markierungen und Schilder angebracht. Eine Plakataktion informiert zusätzlich über die neue Regelung.
Der zuständige Beigeordnete der Stadt, Gerald Purucker: „Mit der Eröffnung der ersten Fahrradstraße in Saarlouis setzen wir ein weiteres wichtiges Zeichen für die Förderung des Radverkehrs und der Verbesserung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Ebenfalls geht es darum den Radverkehr in Saarlouis attraktiver zu machen, darum hat die Verwaltung die Anwohnerinnen und Anwohner bereits frühzeitig in einer Bürgerinformationsveranstaltung ausführlich informiert. Dabei wurde deutlich, wie wichtig den Bürgerinnen und Bürgern eine sichere Radinfrastruktur ist und dass sie zugleich zur Verkehrsberuhigung in Wohnvierteln beiträgt.
Nach den städtischen Zielsetzungen soll der Radverkehr im Stadtgebiet weiter gestärkt und ausgebaut werden. Die Planungen einer weiteren Fahrradstraße im Bereich der Fort-Rauch-Straße laufen bereits auf Hochtouren. Mit einer Umsetzung ist Mitte 2025 zu rechen.
Welche Verkehrsregelungen gelten in der Fahrradstraße in der Saarlouiser Straße:
Eine Fahrradstraße ist eine ausdrücklich für Radfahrende vorgesehene Straße. Die Fahrradstraße in der Saarlouiser Straße ist jedoch weiterhin für den Kfz-Verkehr per Zusatzschild freigegeben. In der Fahrradstraße gilt für alle Verkehrsteilnehmer maximal Tempo 30 km/h, Fahrradfahrer dürfen nebeneinander fahren und haben Vorfahrt. Beim Überholvorgang ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Radfahrende dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Das Parken ist weiterhin im gesamten Bereich erlaubt.