<p>Der 50-jährige Fahrzeugführer aus Bexbach flüchtete daraufhin mit teilweise überhöhter Geschwindigkeit durch den Innenstadtbereich von Neunkirchen. Auf dem ca. 8 km langen Fluchtweg ignorierte er nicht nur weiterhin die Anhaltezeichen des verfolgenden Funkstreifenwagens, sondern gefährdete mehrere, bislang unbekannte Verkehrsteilnehmer durch das zeitweise Befahren der Gegenfahrbahn. Die Verfolgungsfahrt endete nach ca. 6 Minuten mit einem Achsbruch in einer Begrenzungsmauer in der Spieser Straße in Neunkirchen. Bei der anschließenden Kontrolle des Fahrers und des Fahrzeugs wurde festgestellt, dass der Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und unter dem Einfluss von Betäubungsmittel stand. Ebenso führte er im nicht zugelassen und mit gefälschten Kennzeichen versehenen Mercedes noch eine Kleinstmenge an Betäubungsmittel mit sich. Nach der Entnahme einer Blutprobe wurde der Fahrer aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen. Gegen ihn wurden mehrere Strafverfahren u.a. wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315c StGB, verbotener Kraftfahrzeugrennen gem. § 315d StGB und dem Besitz von Betäubungsmittel eingeleitet. Zeugen und insbesondere gefährdete Verkehrsteilnehmer werden gebeten sich bei der Polizei in Neunkirchen, Tel. 06821/2030, oder der Polizei in Sulzbach, Tel. 06897/9330, zu melden.</p>