Sun, 24. November 2024

Verpflichtung zum Tragen von Schutzmasken im Kreisdienstgebäude und in den Außenstellen

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Verpflichtung zum Tragen von Schutzmasken im Kreisdienstgebäude und in den Außenstellen

<p>„Mit dem erneut starken Anstieg der Infektionszahlen geht auch ein Anstieg an erkrankten Mitarbeitenden einher. Der Beginn der kalten Jahreszeit tut seines dazu. Ich bitte um Verständnis, dass wir im Rahmen unseres Hausrechts zum Tragen der Schutzmasken verpflichten. Neben einer Stärkung des Immunsystems, Abstandwahren und Handhygiene hat sich das Tragen von Schutzmasken bewährt“, ruft Landrat Dr. Theophil Gallo auf.</p>

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