Thu, 21. November 2024

MdB Markus Uhl auf Sommertour im Jobcenter des Saarpfalz-Kreises

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MdB Markus Uhl auf Sommertour im Jobcenter des Saarpfalz-Kreises

<p>Das Jobcenter des Saarpfalz-Kreises war Programmpunkt der Sommertour von MdB Markus Uhl. Als „ordentliches“ Mitglied im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages standen für ihn Fragen nach der Wirkung von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten, Mittelzuteilungen des Bundes und der Entwicklung der Hilfeempfänger auf der Agenda. Dem Abgeordneten ist es ein Anliegen, im Austausch zu sein und Ansprechpartner für Anliegen und Verbesserungswünsche, die in Form des parlamentarischen Systems diskutiert werden. Vor dem Hintergrund, dass der Sozialhaushalt für die Fachbereiche Jobcenter und Soziale Sicherung im Kreishaushalt einen großen Anteil abbildet, nahmen der Erste Kreisbeigeordnete Markus Schaller in Vertretung des Landrates, die Geschäftsbereichsleiterin Arbeit, Soziales und Gesundheit Dr. Ulrike Zawar und Dietmar Schönberger, Fachbereichsleiter Jobcenter, das Gesprächsangebot und die Gelegenheit für den Besuchstermin dankend an. „Das Jobcenter liegt jährlich in seiner bundesweiten Vergleichsgruppe unter den ersten Zehn“, informiert Landrat Dr. Theophil Gallo. „Die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten eine wichtige und gute Arbeit. Im Interesse der Menschen im Kreis werden Arbeitsplätze vermittelt und damit Perspektiven geschaffen. Die im Gespräch geäußerten Verbesserungsvorschläge nehme ich gerne nach Berlin mit, um sie dort mit den Fachpolitikern meiner Fraktion zu debattieren“, so MdB Uhl. „Das Jobcenter arbeitet eng mit den verschiedenen Disziplinen der Kreisverwaltung und dem Kreistag zusammen, so dass die Beschlüsse meist einstimmig gefasst werden. Die Arbeit findet Anerkennung und wird von allen geteilt“, unterstreicht der Erste Kreisbeigeordnete.</p>

<p>Im Jobcenter des Saarpfalz-Kreises werden an drei Standorten mit rund 130 Mitarbeitenden 4.974 erwerbsfähige Hilfebedürftige über 15 Jahren, die mehr als drei Stunden täglich arbeiten können, und 1.881 Kinder unter 15 Jahren betreut. Das sind rund 12 Prozent weniger als im März 2020 vor Beginn der der Pandemie. &nbsp;Besonders erfreulich ist der überdurchschnittliche &nbsp;Rückgang der Jugendlichen im SGB II-Bezug um über 20 Prozent und der Menschen mit Migrationshintergrund um fast 17 Prozent. Maßgeblich für diese positive Entwicklung ist aus Sicht des Jobcenters, dass auch während den pandemiebedingten Einschränkungen in den allermeisten Fällen eine Zusammenarbeit mit den Kunden des Jobcenters möglich war. Telefonische Beratung und kontaktlose Beantragung von Leistungen haben hierbei gut funktioniert.</p>

<p>Sehr positiv war auch, dass gerade die mittelständischen, handwerklichen Betriebe während der Coronakrise ihre Mitarbeitenden halten konnten und zusätzlich durch den Einsatz von Kurzarbeitergeld Arbeitslosigkeit vermieden werden konnte.</p>

<p>Beim überdurchschnittlich hohen Rückgang der Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft spielt die Gruppe der männlichen Syrer eine entscheidende Rolle. Viele hatten in dieser Zeit ihre Sprachkurse abgeschlossen und konnten im Anschluss Arbeit aufnehmen. &nbsp;„Die erfolgreiche Teilnahme an einem Sprachkurs ist sehr anspruchsvoll. Das Sprachzertifikat B1 nach dem Integrationskurs steht hierbei schon für fortgeschrittene Sprachanwendung. Mit dem B2-Sprachzertifikat wird bereits ein hohes, kommunikationsfähiges Sprachniveau erreicht. Das ist das, was man am Ende eines Leistungskurses in einer Fremdsprache hat“, ergänzt Markus Schaller, der im Hauptberuf Gymnasiallehrer im Bereich Sprachen ist.</p>

<p>„Allerdings haben Frauen mit Migrationshintergrund nicht im gleichen Umfang an dieser guten Entwicklung partizipiert. Hier liegt auch in Zukunft ein Schwerpunkt des Jobcenters“, berichten Dr. Ulrike Zawar und Dietmar Schönberger. Ein weiteres zentrales Thema im Jobcenters stellt&nbsp; die Unterstützung der Menschen aus der Ukraine dar. Es handelt sich hierbei zum jetzigen Zeitpunkt um ca. 1.200 Personen. &nbsp;Aktuell ist bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels die Soziale Sicherung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständig und dann erfolgt der Wechsel zum Jobcenter.&nbsp; „Die Reduzierung dieses bürokratischen Doppelaufwandes und ein direkter SGBII-Zugang wie in anderen Bundesländern wäre aufgrund des Personalaufwandes und des Aufwands für Antragstellenden wünschenswert“, informiert die Geschäftsbereichsleiterin für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Da dies nur auf Bundesebene lösbar ist, gehörte dies zur Wunschliste an den Abgeordneten. Weitere Themen waren die Jährlichkeit des Haushaltes eines Jobcenters und bessere Planungssicherheit durch mehrjährige Haushalte für längere Integrationsprozesse und Maßnahmen sowie Personalplanung und Strukturkosten. Ferner sollten die Aufwendungen für verpflichtende, digitale Leistungen z. B. nach dem Onlinezugangsgesetz bei den Mittelzuweisungen an die Jobcenter berücksichtigt werden. Dies sind hohe Investitionen für beispielsweise den Software-Austausch. Zudem sollte die im parlamentarischen Verfahren befindliche Entfristung der Förderung von Langzeitarbeitslosen mit einer entsprechenden Mittelausstattung unbedingt unterstützt werden. „Hier werden für die Menschen mit schlechteren Voraussetzungen, aus sozialpolitischer Sicht gute Grundlagen für gesamte Familien geschaffen und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht“, bekräftigen Dr. Ulrike Zawar und Dietmar Schönberger abschließend.</p>

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