Thu, 21. November 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform

Content Builder

Werbung

Hinweis zur Grundsteuerreform

<p>Die Grundsteuer in Deutschland wird neu berechnet. Bis Ende Oktober müssen deshalb Eigentümerinnen und Eigentümer bebauter und unbebauter Grundstücke eine Grundsteuererklärung abgeben. Die entsprechenden Anschreiben erreichen dieser Tage auch die Haushalte in der Gemeinde Quierschied. Seither wenden sich viele Bürgerinnen und Bürger mit konkreten Sachfragen an die Bauverwaltung der Gemeinde. Allerdings können die meisten Auskünfte nur von den zuständigen Fachbehörden wie dem Grundbuchamt, Katasteramt oder Finanzamt erteilt werden. Über die Gemeinde Quierschied kann lediglich das Baujahr der jeweiligen Immobilie erfragt werden. Bei Gebäuden, die vor 1949 erbaut wurden, ist dies allerdings nicht erforderlich.<br />Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fragen und die entsprechenden Antworten finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Quierschied unter www.quierschied.de/grundsteuer.</p&gt;

<p>Darüber hinaus veranstaltet der Verband Wohneigentum am Donnerstag, 28. Juli 2022, um 18.30 Uhr in der Q.lisse eine Informationsveranstaltung zum Thema „Grundsteuer-Erklärung – was tun?“. Dabei beantwortet Rechtsanwalt Daniel Jung, Fachanwalt u.a. für Steuerrecht, in seinem Vortrag die wichtigsten Fragen. Die Teilnahme ist kostenfrei, Anmeldungen bitte per Email an geschaeftsstelle.saarland@verband-wohneigentum.de oder telefonisch unter 0163 516 550 oder 06897 87964.</p>

ZULETZT VON DIR GELESENE INHALTE

Deine von Dir gelesenen Beiträge im Überblick

VON DIR GESPEICHERTE REDAKTEURE

Deine von Dir gespeicherten Redakteure im Überblick