Sat, 23. November 2024

Vermehrt illegale Grünschnittentsorgung im Wald und auf Grünflächen

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Vermehrt illegale Grünschnittentsorgung im Wald und auf Grünflächen

<p>In den vergangenen Tagen sind bei der Gemeindeverwaltung vermehrt Anzeigen über das Ablagern von Grünschnitt u. ä im Wald und auf Grünflächen eingegangen. Diese Entsorgung ist illegal und schadet der Natur, außerdem begeht man damit eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem erheblichen Bußgeld bestraft werden kann. Letztendlich kommt die Entsorgung der illegalen Gartenabfälle alle Steuerzahler teuer zu stehen.</p>

<p>Das Verbot der Grünschnittentsorgung in freier Landschaft hat gute Gründe. Mit den Gartenabfällen landen vermehrt Nährstoffe im Wald und auf Grünflächen, wodurch das sensible Gleichgewicht der aufeinander abgestimmten Lebensgemeinschaft aus dem Gleichgewicht gerät. Wo sich Gras- und Grünschnitt türmen, vermehren sich stickstoffliebende Pflanzen wie Brombeersträucher und Brennnessel und verdrängen standorttypische und anspruchsvolle Pflanzen, außerdem können die verrotteten Abfälle Boden und Grundwasser belasten.<br />Zweige von Strauch- und Baumschnitten können Pilzkrankheiten übertragen und die in den Gartenabfällen enthaltenen Wurzeln, Zwiebeln, Knollen und Samen zur Ausbreitung nicht heimischer, standortfremder Pflanzen im Wald oder der freien Landschaft führen. Heimische Wildpflanzen sowie die von diesen abhängige Tierarten werden verdrängt, was zu einem unerwünschten Artenwandel beitragen kann.</p>

<p>Sachgerechte Entsorgung ist daher für alle Pflicht. Laut Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen Gartenabfälle wie Rasen- und Heckenschnitt, Laub, Unkraut, abgestorbene Pflanzen und andere Gartenabfälle im eigenen Garten kompostiert oder über die Biotonne entsorgt werden.</p>

<p>Außerdem steht hierfür allen Einwohnern und Grundstückseigentümern der Gemeinde Kleinblittersdorf die Grüngutannahmestelle in Auersmacher gegen Entgelt zur Verfügung.</p>

<h2><strong>Abgabe von Grüngut an der Grüngutannahmestelle</strong></h2>

<p>Die Grüngutannahmestelle in Auersmacher (Zufahrt unterhalb des neuen Friedhofes in der Kapellenstraße) ist freitags von 12 bis 17 Uhr und samstags von 10 bis 16 Uhr geöffnet. Die Abgabe von Grüngut ist kostenpflichtig und es besteht seit diesem Jahr keine Möglichkeit mehr zur Barzahlung an der Grüngutannahmestelle!<br />Bitte besorgen Sie sich vor der Abgabe eine Jahreskarte oder Wertmarken im Rathaus. Überweisen Sie hierzu die Gebühr in Höhe von 30,00 € für eine Jahreskarte bzw. den entsprechenden Wert für Wertmarken (Mindestabgabe 10 Stück à 1,00 €) auf eines der folgenden Konten der Gemeindekasse unter Angabe des Verwendungszwecks: „Grüngutkarte 2022 bzw. Wertmarken, 50010535“ sowie den Namen, Vornamen und die Adresse des Erwerbers:</p>

<!-- wp:list -->
<ul><li>Vereinigte Volksbank eG, IBAN: DE02 5909 2000 4086 0000 03</li><li>Sparkasse Saarbrücken, IBAN: DE10 5905 0101 0027 9451 53</li></ul>
<!-- /wp:list -->

<p>Mit der Jahreskarte können Sie so oft Sie möchten Grüngut an der Grüngutannahmestelle abgeben. Wertmarken berechtigen zur einmaligen Abgabe von Grüngut. Nicht aufgebrauchte Wertmarken können allerdings auch in den Folgejahren zur Abgabe des Grüngutes verwendet werden.<br />Die Preise zur Abgabe von Grüngut haben sich nicht geändert und betragen wie folgt: Kleinmengen bis 100 l = 1,00 €; PKW = 4,00 €; Anhänger bis 1 m³ = 6,00 €; Sonstige Fahrzeuge/Behälter = 8,00 €/m³<br />5 Tage nach der Überweisung können Sie die Jahreskarte oder Wertmarken beim Empfang des Rathauses nach Vorlage des Überweisungsträgers abholen. Bei weiteren Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Bauamts der Gemeinde Kleinblittersdorf gerne zur Verfügung (Tel: 20 08-403 bzw. -703).</p>

<h2><strong>Ausgabe von Kompost</strong></h2>

<p>An der Grüngutannahmestelle in Auersmacher wird an alle Bürger/-innen der Gemeinde Kleinblittersdorf Komposterde kostenlos abgegeben (keine Abgabe für gewerbliche Nutzung). Er wird nur in haushaltsüblichen Mengen und solange der Vorrat reicht abgegeben. Das Beladen mitgebrachter Gefäße oder Anhänger muss allerdings selbst übernommen werden.<br />Der Fertigkompost wird laut EVS regelmäßig durch die Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. (BGK e.V.) kontrolliert und trägt das RAL Gütezeichen Kompost. Durch seine herausragenden Eigenschaften kann der Grüngutkompost in jedem Garten und Gemüsebeet als Bodenverbesserer und Dünger zugleich verwendet werden. Somit gelangen wichtige Nährstoffe wieder zurück in den Kreislauf der Natur – ganz regional und über kurze Transportwege.</p>

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