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<h2><strong>Neues Gesetz – neue Richtlinien und Schutzmechanismen für die häufig auch verwildert auftretenden Tiere – Im Zuge des kürzlich im Saarland in Kraft getretenen neuen Katzenschutzgesetzes der Landesregierung hat der Mimbacher Ortsrat mit Unterstützung einer Tierfreundin eine Initiative gestartet</strong></h2>
<p>Wenn es um Katzenrettung geht, so blickt die Mimbacherin Susanne Russy bereits auf gut 20 Jahre Aktivitäten zurück. Engagiert im ausschließlich über Spenden finanzierten „Verein der Katzenfreunde Wadgassen“ (<a href="https://www.katzenfreunde-wadgassen.de">https://www.katzenfreunde-wadga…;), der in Oberwürzbach sein „Katzenhaus“ unterhält, kennt sie die Themen und Fakten rund um das beliebte Haustier zur Genüge. Insbesondere verwilderte Katzen sind ein Problem, auf das man vielerorts stößt, nicht nur in Blieskastel. Scheu, verängstigt und krank leben sie meist auf abgelegenen Grundstücken, haben Verletzungen und sind nicht mehr in der Lage sich Nahrung zu suchen. Durch unkontrollierte Vermehrung spitzt sich die Situation immer weiter zu. Doch auch die häufig am Straßenrand tot aufgefundenen Streuner beschäftigen die passionierte Katzenfreundin. Teils handelt es sich bei aufgefundenen Tieren durchaus um Hauskatzen, also um Freigänger, die eigentlich ein festes Zuhause haben und im täglichen Auslauf eben mal auf Erkundungstour in ihrem Revier unterwegs waren. Die werden dann spätestens am Abend oder am darauffolgenden Tag von ihren Haltern vermisst und die Ungewissheit kann einem schon zusetzen, wenn der Verbleib des geliebten Tieres ungewiss ist. Schon daher empfiehlt sich eine Registrierung seiner Katze, um deren Auffinden zu erleichtern. War es früher noch eine Tätowierung im Ohr, so wird heutzutage ein millimetergroßer Chip im linken Nackenbereich der Tiere eingesetzt. Darauf hat man sich international festgelegt, um die Prozedur zu vereinfachen. Per Scanner und Software können bereits registrierte Tiere dann per Datenbank des Landesamtes für Verbraucherschutz (LAV) unter Einhaltung der Datenschutzrichtlinien leicht zugeordnet und über die vorab hinterlegten Kontaktdaten ihre Besitzerinnen bzw. Besitzer benachrichtigt werden.</p>
<p><strong>Engagement in Mimbach</strong></p>
<p>Im Zuge des kürzlich im Saarland in Kraft getretenen neuen Katzenschutzgesetzes der Landesregierung hat der Mimbacher Ortsrat nun mit Susanne Russys Unterstützung Initiative ergriffen, mit Ortsratsmitteln zwei entsprechende Handscanner angeschafft und an den Baubetriebshof der Stadt Blieskastel übergeben. Dieser wird jährlich immer wieder mit herrenlosen oder tot aufgefundenen Tiere konfrontiert. Frau Russy und ihre engagierte Mimbacher Tierschutzgruppe arbeiten hier nun bei etwaigen Fundtieren eng mit dem Baubetriebshof zusammen. Sie behalten nicht nur die Katzenpopulation im Stadtteil im Auge, sondern fangen gegebenenfalls auch verwilderte Katzen ein und bringen sie zur medizinischen Versorgung zur Tierärztin bzw. zum Tierarzt, wo etwaige noch nicht registrierte Tiere auch gleich einen Chip erhalten. Sofern die Tiere nicht vollends verwildert und damit noch „menschenverträglich“ sind, erhalten sie anschließend eine realistische Chance zur Vermittlung in ein neues Zuhause. Wildtiere hingegen werden nach der Registrierung wieder ausgesetzt. Dies entspricht der Vorgehensweise des neuen Katzenschutzgesetzes. Die Kosten zur Durchführung des Pilotprojektes trägt das Ministerium.</p>
<p><strong>Tierbesitzer*innen nach neuer Katzenschutzverordnung in der Verantwortung</strong></p>
<p>Erfolgte ein „Chippen“ für Katzenbesitzer*innen bislang noch auf freiwilliger Basis, so kann es im Zuge der neuen, am 21. Januar 2021 im Saarland in Kraft getretenen Katzenschutzverordnung auch zur Verpflichtung werden, zumindest, wenn die in Besitz befindlichen Tiere Freilauf haben und in einem bestimmten, als „Katzen-Hot-Spot“ deklarierten Gebiet unterwegs sind. Das Gesetz regelt nämlich, dass an Stellen mit größeren Katzenpopulationen in einem Umkreis von 2 km eine Chip- und Kastrationspflicht für freilaufende Katzen in Kraft tritt. So soll gewährleistet werden, dass eine etwaig angetroffene Katze nicht etwa als herrenlos aufgelesen und für eine Vermittlung zurückgehalten wird, während ihre Familie sie vermisst und nach ihr sucht. Hier sind also Katzenbesitzer*innen zukünftig klar in der Verantwortung. Rund 25 bis 30 Euro fallen für eine Chip-Aktion beim Tierarzt an, eine Kastration liegt bei rund 60 bis 80 Euro.</p>
<p>Welche Areale als „Hot Spots“ definiert werden, regelt die neue Verordnung. Bürgerinnen und Bürger, Städte, Gemeinden oder Tierschutzorganisationen können dem LAV als zuständigen Vollzugsbehörde etwaige Ansammlungen verwilderter Katzen melden. Die Veterinärbehörden vor Ort übernehmen dann die Überprüfung und Bewertung der Situation vor Ort und kommunizieren mit dem LAV, das im Anschluss, je nach Ergebnis, in Kooperation mit den örtlichen Tierschutzorganisationen und Tierärzten die weiteren Schritte veranlasst, für Erfassung und Kastration der Tiere sorgt.</p>
<p>Das Saarland und das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz haben mit der neuen Katzenschutzverordnung eine bundesweite Vorreiterrolle übernommen, indem man sich nunmehr selbst um die Ausweisung von Schutzgebieten und das Leben freilebender Katzen kümmert. Viele Bundesländer haben ihre Katzenschutzverordnung stattessen auf kommunaler Ebene geregelt, die Thematik damit in den Zuständigkeitsbereich der Städte und Gemeinden verlagert, was mal mehr, mal weniger effektiv ist. Die neue Regelung ist ein Signal und bedeutet für Tierschutzorganisationen eine wichtige Entlastung. Zum einen, da man sich beim Fangen und Kastrieren von Katzen bislang rechtlich gesehen in einer Grauzone bewegte, zum anderen aufgrund der teils immensen Behandlungs- und Kastrationskosten, auf denen man bislang sitzen blieb. (ub)</p>